Bürstadt: 24-Jähriger ohne Führerschein auf nicht zugelassenem Motorrad gestoppt

Bürstadt: 24-Jähriger ohne Führerschein auf nicht zugelassenem Motorrad gestoppt

 

Auf der B44 kontrollierte die Polizei einen jungen Mann aus Bürstadt – er war ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz auf einem stillgelegten Motorrad unterwegs.

Am Donnerstag (25. September 2025) gegen 15 Uhr fiel einer Zivilstreife der Polizei auf der Bundesstraße 44 bei Bürstadt ein Motorrad ohne Kennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Zweirad bereits seit August außer Betrieb gesetzt war und über keinen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügte. Der 24 Jahre alte Fahrer aus Bürstadt konnte außerdem keinen Führerschein vorweisen – er besitzt nach Angaben der Polizei keine gültige Fahrerlaubnis. Gegen den Mann wurde Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Hinweis: Risiken bei Fahrten ohne Versicherung und Fahrerlaubnis

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern setzt auch sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblichen Gefahren aus. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer persönlich für alle Schäden – oft mit gravierenden finanziellen Folgen. Motorisierte Fahrzeuge dürfen in Deutschland nur mit amtlichem Kennzeichen, gültiger Zulassung und bestehender Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teilnehmen.