Gründerpreis Baden-Württemberg 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe am 9. Juli 2025 in Stuttgart vergeben
Gründerpreis Baden-Württemberg 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe am 9. Juli 2025 in Stuttgart vergeben Die baden-württembergische Ministerin für Wirts...
Jugendliche aus Japan, Frankreich, Israel und Polen zu Gast in Forschungseinrichtungen
International Summer Science School: Talente aus der ganzen Welt forschen in Heidelberg Jugendliche aus Japan, Frankreich, Israel und Polen zu Gast ...
TOP Metropoljournal 07 – 2025 jetzt erhältlich!
TOP Metropoljournal 07 – 2025 jetzt erhältlich! Ab sofort ist die neue Ausgabe des TOP Metropoljournals (07 – 2025) verfügbar! Freuen Sie sich auf spa...

EU-Fluggastrechte: Bei Flugärger Rechte kennen und durchsetzen

EU-Fluggastrechte: Bei Flugärger Rechte kennen und durchsetzen
Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Reisende, die diesen Sommer von Flugproblemen betroffen sind, können sich weiterhin auf die geltenden Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung berufen. Zwar wird aktuell über eine Reform verhandelt, doch eine Einigung auf neue Regeln ist noch nicht in Sicht.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, welche Rechte Passagieren im Fall von Verspätung oder Annullierung zustehen – und wie sie ihre Ansprüche einfach prüfen und geltend machen können. Dabei hilft ein neues Online-Tool des EVZ.
flug
Flugchaos frustriert – doch oft steht Passagieren eine Entschädigung zu. Foto: © Adobe Stock / F8 \ Suport Ukraine
Wer ist geschützt?
Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Passagiere,
• die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder
• die mit einer EU-Airline auf einem Flughafen in der EU landen.

Ab drei Stunden Verspätung: Entschädigung möglich
Reisende, die mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro – je nach Flugdistanz. Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände wie extreme Unwetter oder Naturkatastrophen. Bei Streiks hingegen kann eine Entschädigung gefordert werden – sofern der Streik innerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt.
Bereits ab zwei Stunden Abflugverspätung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen – etwa Snacks, Getränke oder Hotelübernachtung mit Transfer, wenn der Flug erst am Folgetag startet.
Bei Flugausfall: Rückerstattung oder Ersatzbeförderung
Wird ein Flug gestrichen, können Betroffene zwischen vollständiger Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung wählen. Je nach Zeitpunkt der Information über die Flugstreichung besteht auch ein Anspruch auf Entschädigung – zusätzlich zur Pflicht der Airline, für Betreuung zu sorgen.

Neues Flug-Tool: Rechte prüfen in wenigen Klicks
Mit dem neuen Flug-Tool des EVZ Deutschland (auch auf Englisch verfügbar) können Passagiere schnell und unkompliziert ihre Ansprüche prüfen. Einfach Thema auswählen, Fragen beantworten – und das Tool zeigt, welche Rechte bestehen. Diese sollten möglichst direkt über das Online-Formular der Airline geltend gemacht werden.
Wer damit keinen Erfolg hat, kann sich kostenlos an das EVZ Deutschland wenden. Als letzte Möglichkeit bleibt das vereinfachte Europäische Gerichtsverfahren.
Geplante Reform würde Verschlechterung für Verbraucher mit sich bringen
Derzeit wird eine überarbeitete EU-Verordnung zu Fluggastrechten zwischen Europäischem Parlament und Rat verhandelt. Mit einer Entscheidung wird im Herbst 2025 gerechnet, ein Inkrafttreten wäre frühestens 2027 möglich.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kritisiert die aktuellen Vorschläge zur Überarbeitung deutlich: Vor allem bei den Entschädigungsregelungen drohen spürbare Verschlechterungen für Reisende. (Details siehe Pressemitteilung vom 20.03.2025)
Mehr Informationen zu den EU-Fluggastrechten
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.