Mannheim: Telekom baut 5G-Netz weiter aus – zwei neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
Die Telekom hat ihr Mobilfunknetz in Mannheim erw...
Obwohl der letzte bestätigte Fall der Afrikanischen Schweinepest im Rhein-Neckar-Kreis mehr als zehn Monate zurückliegt, mahnt das Landratsamt weiterhin zur konsequenten Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Die Lage rund um die Afrikanische Schweinepest im Rhein-Neckar-Kreis bleibt nach Angaben des Landratsamts weiterhin stabil. Dennoch sieht die Kreisverwaltung aktuell keinen Anlass zur Entwarnung. Hintergrund ist das erneute Aufflammen des Seuchengeschehens im benachbarten hessischen Landkreis Bergstraße.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz appelliert deshalb eindringlich an Bürgerinnen und Bürger, bestehende Schutzmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten und keine Nachlässigkeit aufkommen zu lassen.
Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es wieder viele Menschen in Wälder und Naherholungsgebiete. Gerade deshalb erinnert das Landratsamt an die weiterhin geltende Leinenpflicht für Hunde in geschlossenen Waldgebieten sowie entlang und innerhalb von Reb- und Weinanbauflächen der Sperrzone II.
Zudem gilt weiterhin das Wegegebot im Wald. Auch Grillplätze innerhalb der betroffenen Waldgebiete bleiben vorerst gesperrt.
Besondere Bedeutung misst die Kreisverwaltung den ASP-Schutzzäunen bei. Tore an Wanderparkplätzen oder Übergängen müssen nach dem Passieren unbedingt wieder geschlossen werden. Beschädigungen an den Zäunen sollen umgehend gemeldet werden.
Wer tote Wildschweine oder Frischlinge entdeckt, soll dies unverzüglich dem Veterinäramt und Verbraucherschutz melden.
Auch landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Sperrzone II werden erneut auf die bestehenden Vorgaben hingewiesen. Dazu zählen unter anderem notwendige Drohnenbefliegungen vor bestimmten Erntemaßnahmen sowie die fristgerechte Anzeige entsprechender Arbeiten beim Veterinäramt.
Die stellvertretende Amtsleiterin Ivona Herter betont, dass die Entwicklung der vergangenen Monate die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen bestätigt habe. Damit dies so bleibe, sei weiterhin die Mithilfe aller Beteiligten erforderlich.
Verstöße gegen die geltenden Regeln können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
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