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Neckarbischofsheim: 63-Jähriger nach Badeunfall in Lebensgefahr – Polizei ermittelt und verurteilt Handyaufnahmen am Unglücksort

Neckarbischofsheim: 63-Jähriger nach Badeunfall in Lebensgefahr – Polizei ermittelt und verurteilt Handyaufnahmen am Unglücksort

 

Ein 63-jähriger Mann schwebt nach einem Badeunfall am Sonntagnachmittag, 28. Juni 2026, im Freibad Neckarbischofsheim in Lebensgefahr. Sein Sohn konnte gerettet werden. Die Polizei ermittelt zum Unfallhergang und sucht Zeugen.

Ein schwerer Badeunfall hat sich am Sonntagnachmittag gegen 15.15 Uhr im Freibad Neckarbischofsheim ereignet. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim wurden ein 63-jähriger Mann und sein 38-jähriger, geistig beeinträchtigter Sohn gemeinsam mit Unterstützung von Badegästen bewusstlos aus dem Wasser gerettet.

Während der Sohn bereits kurze Zeit später wieder das Bewusstsein erlangte, musste der 63-Jährige noch vor Ort umfassend reanimiert werden. Anschließend brachten Rettungskräfte den Mann unter fortlaufenden Wiederbelebungsmaßnahmen in ein Krankenhaus. Dort wird er weiterhin intensivmedizinisch behandelt. Sein Gesundheitszustand ist nach derzeitigem Stand unverändert lebensbedrohlich.

Feuerwehr errichtet Sichtschutz

Um die Privatsphäre der Betroffenen während der medizinischen Versorgung zu schützen, errichtete die Feuerwehr einen Sichtschutz rund um den Einsatzbereich. Gleichzeitig sollten Schaulustige auf Abstand gehalten werden.

Polizei kritisiert Filmaufnahmen eines Gaffers

Trotz dieser Maßnahmen kam es laut Polizei zu einem besonders pietätlosen Vorfall. Ein bislang unbekannter Autofahrer hielt am Zaun des Freibades an und filmte mit seinem Mobiltelefon die laufenden Reanimationsmaßnahmen sowie die medizinische Versorgung der beiden Betroffenen.

Das Polizeipräsidium Mannheim weist darauf hin, dass das Filmen oder Fotografieren hilfloser Menschen aus Sensationsinteresse nicht nur die Würde der Betroffenen verletzt, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere das Anfertigen und Verbreiten entsprechender Aufnahmen kann Straftatbestände erfüllen. Solche Fälle werden nach Angaben der Polizei konsequent verfolgt.

Psychologische Betreuung für Betroffene und Einsatzkräfte

Der Vorfall stellte für Angehörige, Badegäste, das Personal des Freibads sowie die eingesetzten Rettungs- und Einsatzkräfte eine erhebliche psychische Belastung dar. Deshalb wurde die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) des DRK-Kreisverbandes Rhein-Neckar hinzugezogen, um die Beteiligten zu betreuen.

Die Ursache des Badeunfalls ist bislang ungeklärt. Das Polizeirevier Sinsheim hat die Ermittlungen aufgenommen.

Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07261 / 690-0 beim Polizeirevier Sinsheim zu melden.

Während der medizinischen Versorgung stand für alle Einsatzkräfte die Rettung von Menschenleben im Mittelpunkt. Die Polizei appelliert eindringlich, Rettungsmaßnahmen nicht zu behindern und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu respektieren.
Hinweis: Wer Zeuge eines Badeunfalls wird, sollte umgehend den Notruf 112 verständigen, Rettungskräfte unterstützen und den Einsatzbereich freihalten. Das Filmen oder Fotografieren verletzter oder hilfloser Menschen ist respektlos und kann strafrechtliche Folgen haben. Beobachtungen zum Unfallhergang können für die laufenden Ermittlungen von entscheidender Bedeutung sein.

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