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Rheinstetten: Radfahrerin bei Unfall lebensgefährlich verletzt – Polizei sucht flüchtigen Autofahrer
KI-generiertes Bild

Rheinstetten: Radfahrerin bei Unfall lebensgefährlich verletzt – Polizei sucht flüchtigen Autofahrer

 

Eine 55-jährige Radfahrerin ist am späten Donnerstagabend, 16. Juli 2026, in Rheinstetten-Mörsch bei einem Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte das Verhalten eines bislang unbekannten Autofahrers den Unfall ausgelöst haben. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe war ein 35-jähriger Radfahrer gegen 22.05 Uhr auf dem parallel zur Rheinstraße (L 566) verlaufenden Radweg von Neuburgweier in Richtung Rheinstetten unterwegs.

An der Einmündung zur Hertzstraße soll ein bislang unbekannter Autofahrer nach bisherigen Erkenntnissen ein Stoppschild missachtet und mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren sein. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich der Radfahrer offenbar nach links aus.

Dabei kollidierte er frontal mit einer entgegenkommenden 55-jährigen Radfahrerin. Die Frau stürzte zu Boden. Ein nachfolgender Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen und stieß ebenfalls mit der Gestürzten zusammen.

Autofahrer fährt weiter – Frau schwer verletzt

Während die beiden Radfahrer nach bisherigen Erkenntnissen unverletzt blieben, erlitt die 55-Jährige lebensgefährliche Verletzungen. Sie wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Der mutmaßlich beteiligte Autofahrer entfernte sich laut Polizei von der Unfallstelle und setzte seine Fahrt in unbekannte Richtung fort.

Die Verkehrspolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen aufgenommen. Diese dauern an.

Zeugen gesucht: Wer Angaben zu dem flüchtigen Autofahrer oder dessen Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721 944840 zu melden. Insbesondere sucht die Polizei auch Ersthelfer, die sich unmittelbar nach dem Unfall um die Beteiligten gekümmert haben.

Leserhinweis: Nach einem Verkehrsunfall besteht die Pflicht, an der Unfallstelle zu bleiben und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Wer den Unfall beobachtet hat oder als Ersthelfer vor Ort war, kann mit seinen Angaben wesentlich zur Aufklärung des Geschehens beitragen.

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