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Frankenthal: Unbekannte brechen in zwei Gartenlauben ein – Fahrrad und Solarakku gestohlen

 

Einbruch in einer Kleingartenanlage in Frankenthal: Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht zum Sonntag gewaltsam Zutritt zu zwei Gartenlauben und entwendeten unter anderem ein Fahrrad sowie einen Solarakku.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen ereignete sich der Einbruch in der Nacht zum 19. Juli 2026 in einer Kleingartenanlage an der Nordendstraße in Frankenthal.

Bislang unbekannte Täter brachen gewaltsam zwei Gartenlauben auf und durchsuchten diese nach Wertgegenständen.

Fahrrad und Solarakku gestohlen

Nach bisherigen Erkenntnissen entwendeten die Täter ein Fahrrad sowie den Akku einer Solaranlage. Wie hoch der entstandene Sach- und Diebstahlsschaden ist, konnte bislang noch nicht beziffert werden.

Polizei bittet um Hinweise

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die in der Nacht zum Sonntag verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Kleingartenanlage beobachtet haben.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Frankenthal telefonisch unter 06233/313-0 oder per E-Mail entgegen.

Zeugenhinweis: Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Angaben zu den bislang unbekannten Tätern machen kann, wird gebeten, sich zeitnah bei der Polizei zu melden. Für die unbekannten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Römerberg: BMW ohne Versicherungsschutz aus dem Verkehr gezogen

 

Eine nächtliche Verkehrskontrolle in Römerberg hat für einen 28-jährigen BMW-Fahrer rechtliche Konsequenzen. Die Polizei stellte fest, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen fiel einer Polizeistreife in der Nacht zum Montag, 20. Juli 2026, gegen 00:30 Uhr, ein BMW auf, der die Germersheimer Straße mit überhöhter Geschwindigkeit befuhr.

Die Beamten entschlossen sich daraufhin zu einer Verkehrskontrolle.

Kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug

Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den BMW kein gültiger Versicherungsschutz bestand.

Dem 28-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt umgehend untersagt. Zudem entstempelten die Polizeibeamten das Fahrzeug, sodass es nicht weiter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Hinweis: Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültigem Haftpflichtversicherungsschutz betrieben werden. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz können strafrechtliche Folgen haben. Für den 28-jährigen Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

Speyer: Verkehrskontrolle – Autofahrer nach Cannabiskonsum aus dem Verkehr gezogen

 

Bei einer Verkehrskontrolle in der Speyerer Innenstadt haben Polizeibeamte einen 27-jährigen Autofahrer überprüft. Der Mann räumte ein, wenige Stunden zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Die Fahrt war damit beendet.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen kontrollierten Einsatzkräfte am Sonntagabend, 19. Juli 2026, gegen 23:30 Uhr, einen Pkw in der Oberen Langgasse in Speyer.

Während der Kontrolle bemerkten die Polizeibeamten deutlichen Cannabisgeruch. Der 27-jährige Fahrer gab anschließend an, bereits am Mittag Cannabis konsumiert zu haben.

Blutprobe angeordnet

Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt. Zudem wurde eine Blutprobe entnommen, um die Beeinflussung durch Cannabis rechtsmedizinisch nachzuweisen.

Die weiteren Maßnahmen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Polizei warnt vor Drogen am Steuer

Die Polizei weist darauf hin, dass bereits die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen – auch ohne erkennbare Ausfallerscheinungen – eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Es drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro, Fahrverbote von einem bis drei Monaten sowie weitere fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.

Kommt es infolge des Drogenkonsums zu Fahrfehlern, einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Verkehrsunfall, kann dies den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Darüber hinaus informiert die Polizei in entsprechenden Fällen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die unabhängig vom Straf- oder Bußgeldverfahren Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis prüfen kann.

Hinweis: Cannabis kann Konzentration, Reaktionsvermögen und Wahrnehmung deutlich beeinträchtigen. Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Für den 27-jährigen Fahrer gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
KI-generiertes Bild

A5 bei St. Leon-Rot: Bauarbeiter bei Unfall im Baustellenbereich verletzt – Rettungshubschrauber im Einsatz

 

Bei Asphaltarbeiten auf der A5 zwischen St. Leon-Rot und dem Autobahnkreuz Walldorf ist am Samstagvormittag ein Bauarbeiter von einem Muldenkipper erfasst und verletzt worden. Ein Rettungshubschrauber brachte den Mann in eine Klinik.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Arbeitsunfall am Samstag, 18. Juli 2026, kurz nach 09:00 Uhr auf der Bundesautobahn 5 zwischen St. Leon-Rot und dem Autobahnkreuz Walldorf in Fahrtrichtung Heidelberg.

Polizei, Rettungsdienst und ein Rettungshubschrauber wurden zur Baustelle alarmiert.

Bauarbeiter am Fuß erfasst

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand übersah ein 50-jähriger Fahrer eines Muldenkippers während laufender Asphaltarbeiten einen hinter der Baumaschine befindlichen 42-jährigen Bauarbeiter.

Der Arbeiter wurde dabei mit einem Reifen des Baustellenfahrzeugs am Fuß erfasst. Trotz des schweren Unfallgeschehens erlitt der Mann nach bisherigen Erkenntnissen mittelschwere Verletzungen am Fuß.

Rettungshubschrauber landet auf der Autobahn

Zur medizinischen Versorgung wurde ein Rettungshubschrauber angefordert, der den Verletzten zur weiteren Behandlung in eine umliegende Klinik flog.

Für die Landung des Hubschraubers musste die Fahrbahn der A5 kurzfristig vollständig gesperrt werden. Die Unfallaufnahme war gegen 11:13 Uhr abgeschlossen.

Ermittlungen laufen

Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen.

Hinweis: Baustellen auf Autobahnen zählen zu den besonders sensiblen Arbeitsbereichen. Eine gute Kommunikation und ständige Aufmerksamkeit aller Beteiligten sind entscheidend, um schwere Arbeitsunfälle zu vermeiden. Für den beteiligten Fahrzeugführer gilt bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts die Unschuldsvermutung.

Linkenheim-Hochstetten: 17-jähriger Rollerfahrer mit rund zwei Promille verunglückt

 

Ein alkoholisierter Rollerfahrer hat in der Nacht zum Samstag in Linkenheim-Hochstetten einen Verkehrsunfall verursacht. Zeugen hatten zuvor eine auffällige Fahrweise beobachtet und die Polizei verständigt.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe meldeten Zeugen am Samstag, 20. Juli 2026, gegen 00:40 Uhr, einen Rollerfahrer auf der Karlsruher Straße, der durch seine unsichere Fahrweise auffiel.

Der Fahrer soll mehrfach in Schlangenlinien gefahren sein und dabei wiederholt auf die Gegenfahrbahn geraten sein.

Sturz nach Ortsausfahrt

Kurz hinter der Ortsausfahrt von Linkenheim-Hochstetten kam der 17-jährige Rollerfahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten bei dem Jugendlichen einen Atemalkoholwert von rund 2 Promille fest.

Krankenhaus und Strafverfahren

Der 17-Jährige wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Hinweis: Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit und Koordination erheblich. Bereits geringe Mengen können die Fahrsicherheit deutlich reduzieren. Für den 17-jährigen Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Diana Rasch und Elisabeth Rasch

Stuttgart: IHK-Sommerempfang 2026: „Europa als Motor“

 

Am 8. Juli 2026 blickte die IHK Region Stuttgart beim diesjährigen Sommerempfang auf Europa als wichtigsten Markt für die Region und für Baden-Württembergs Wirtschaft.

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v.l. IHK-Präsident Claus Paal, Verkehrsministerin Nicole Razavi, Ministerpräsident Cem Özdemir, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre

IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre und IHK-Präsident Claus Paal freuten sich über rund 1.000 Gäste aus der regionalen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die die Veranstaltung in der IHK-Zentrale für den Austausch und das Knüpfen neuer Kontakte nutzten – und auch darüber, dass der neue Ministerpräsident Cem Özdemir, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Verkehrsministerin Nicole Razavi gekommen waren, um über die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Europa, die Wettbewerbsfähigkeit und die Rolle des europäischen Binnenmarkts zu diskutieren.

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v.l. IHK-Präsident Claus Paal, Ministerpräsident Cem Özdemir, IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre

IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre sagte vor dem Hintergrund, dass rund 67 Prozent aller Exporte aus dem Land in europäische Länder gehen und fast jeder zweite Export-Euro in die EU:

„Europa ist für unsere Unternehmen kein abstraktes Projekt, sondern ihr wichtigster Markt.“

Zudem unterstrich sie:

„Europa ist aber nicht nur Wirtschaft – Europa lebt davon, dass Menschen sich begegnen, miteinander im Austausch sind und zusammenhalten, genauso wie wir heute Abend bei unserem Sommerempfang.“

Gerade angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen könne man die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit nicht oft genug hervorheben, sagte Dr. Susanne Herre:

„Deshalb stellen wir Europa in diesem Jahr ganz bewusst in den Mittelpunkt – weil der europäische Binnenmarkt die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg vieler Unternehmen in der Region Stuttgart ist.“

Das unterstreichen die Zahlen: Unternehmen aus Baden-Württemberg exportierten im Jahr 2025 Waren im Wert von 162 Milliarden Euro nach Europa – 118 Milliarden Euro davon entfielen auf die EU-27 und knapp 88 Milliarden auf die Eurozone. Dabei lag der baden-württembergische Gesamtexport 2025 bei rund 242 Milliarden Euro. Für die exportstarke Wirtschaft im Südwesten ist Europa der wichtigste Absatzraum.

IHK-Präsident Claus Paal betonte:

„Baden-Württemberg und besonders die Region Stuttgart leben vom Export – und Europa ist dabei unser stärkstes Fundament. Offene Grenzen, gemeinsame Regeln und ein funktionierender Binnenmarkt sichern Aufträge, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unseren Unternehmen. Wer die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes stärken will, muss Europa stärken.“

Die aktuellen Exportzahlen machen deutlich, wie wichtig die europäischen Märkte für Baden-Württemberg bleiben. Blickt man auf die zehn umsatzstärksten Zielländer, legten im ersten Quartal 2026 die Ausfuhren in zahlreiche europäische Länder deutlich zu. In die Schweiz um 27 Prozent, nach Italien um 9,7 Prozent, nach Polen um 8,6 Prozent, nach Spanien um 6,3 Prozent, nach Österreich um 4,2 Prozent, in die Niederlande um 3,2 Prozent und in das Vereinigte Königreich fiel der Zuwachs mit 49,3 Prozent besonders stark aus. Dagegen gingen die Exporte in die USA und nach China zurück.

Claus Paal sagte dazu:

„Diese Entwicklung zeigt: Europa gibt unseren Unternehmen gerade in unsicheren Zeiten Halt. Wenn Weltmärkte schwieriger werden, Handelskonflikte zunehmen und Lieferketten unter Druck geraten, ist ein starker europäischer Wirtschaftsraum wichtiger denn je.“

Und zusammenfassend:

„Europa überschreitet weltweit die kritische Größe, die weder Baden-Württemberg noch Deutschland erreichen würden.“

Ministerpräsident Cem Özdemir war es wichtig hervorzuheben:

„Als Landesregierung priorisieren wir die Wirtschaftspolitik ganz klar. Überall dort, wo wir als Land gestalten können, werden wir die Rahmenbedingungen verbessern und unsere Unternehmen entlasten. Dafür brauchen wir aber auch den Bund und Europa. Als starke Industrie- und Innovationsregion bringen wir unsere Erfahrungen ein, damit europäische Regeln in der betrieblichen Praxis funktionieren. Das heißt weniger Berichtspflichten, einfachere Förderverfahren, schnellere Genehmigungen und mehr Vertrauen in Unternehmen und Verwaltungen. Dafür setze ich mich auch persönlich ein – in Brüssel und auch in Berlin.“

Text und Foto: Diana Rasch und Elisabeth Rasch

Ettlingen-Bruchhausen: Nach Zugdrama mit DB-Sicherheitsmitarbeiter – Haftbefehl gegen Beschuldigten abgelehnt

 

Nach dem dramatischen Sturz eines Mitarbeiters der DB-Sicherheit aus einem fahrenden Regionalzug haben Staatsanwaltschaft und Polizei weitere Einzelheiten zum mutmaßlichen Geschehensablauf veröffentlicht. Der beantragte Haftbefehl gegen den 36-jährigen Beschuldigten wurde vom Amtsgericht Karlsruhe jedoch nicht erlassen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe ereignete sich der Vorfall am Freitagabend gegen 19:30 Uhr während der Fahrt des Regionalzugs RE 15917 von Baden-Baden nach Karlsruhe.

Nach bisherigen Ermittlungen konnte ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei einer Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen. Da der mutmaßlich alkoholisierte Mann seine Personalien nicht angeben wollte, wurden zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen.

Körperliche Auseinandersetzung im Zug

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen verweigerte der Mann auch gegenüber den Sicherheitsmitarbeitern die Angabe seiner Personalien sowie das Verlassen des Zuges und soll sich zunehmend aggressiv verhalten haben.

Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte einen 26-jährigen Mitarbeiter der DB-Sicherheit körperlich angegriffen und mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Während der anschließenden Auseinandersetzung prallten die Beteiligten gegen eine Zugtür, die dabei offenbar beschädigt wurde. Dadurch entstand nach bisherigen Erkenntnissen ein Spalt zwischen Tür und Boden, der zunächst unbemerkt blieb.

Sicherheitsmitarbeiter stürzt aus fahrendem Zug

Im weiteren Verlauf gingen beide Männer im Bereich der Tür zu Boden. Als der Sicherheitsmitarbeiter den auf dem Rücken liegenden Beschuldigten nach bisherigen Erkenntnissen hochziehen wollte, soll dieser mehrfach nach ihm getreten haben.

Durch einen dieser Tritte verlor der 26-Jährige mutmaßlich das Gleichgewicht und prallte gegen den unteren Bereich der zuvor beschädigten Zugtür. Diese hielt der Belastung nicht stand, sodass der Sicherheitsmitarbeiter rund 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen aus dem mit etwa 120 km/h fahrenden Regionalzug stürzte.

Der Mann befindet sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden weiterhin in einem kritischen Gesundheitszustand.

Haftbefehl nicht erlassen

Der 36-jährige Beschuldigte, der laut Staatsanwaltschaft bereits mehrfach – überwiegend wegen Gewaltdelikten – strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich derzeit in einer Bewährungszeit befindet, wurde am Samstagnachmittag einem Haftrichter vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte den Erlass eines Haftbefehls wegen Körperverletzung sowie die Anordnung der Untersuchungshaft. Das zuständige Amtsgericht Karlsruhe lehnte den Erlass des Haftbefehls jedoch ab. Der Beschuldigte wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Technisches Gutachten angeordnet

Zur weiteren Klärung des Unfall- und Tatgeschehens wurde unter anderem ein technisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Kriminalpolizei Karlsruhe werden in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe fortgeführt.

Hinweis: Die Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt für den 36-jährigen Beschuldigten die Unschuldsvermutung.