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Speyer: Polizei sucht geschädigten Pkw nach Parkrempler am Rübsamenwühl

Speyer: Polizei sucht geschädigten Pkw nach Parkrempler am Rübsamenwühl

 

Nach einem mutmaßlichen Parkrempler auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Straße „Am Rübsamenwühl“ sucht die Polizei Speyer den geschädigten Fahrzeughalter.

Datum der Polizeimeldung: 27.09.2025, 11:00 Uhr (laut Polizei, Polizeidirektion Ludwigshafen).

Ort & Anlass: Speyer, Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Straße „Am Rübsamenwühl“.

Gesicherte Fakten: Nach bisherigen Erkenntnissen beschädigte am Freitag gegen 15:00 Uhr ein 79-jähriger Speyerer beim Ausparken ein dort geparktes anderes Fahrzeug. Er bemerkte erst zu Hause einen Streifschaden an seinem eigenen Pkw und meldete den Vorfall anschließend der Polizei.

Folgen & Hinweise: Zu Verkehrsbeeinträchtigungen ist nichts bekannt. Angaben zu Höhe des Schadens am möglichen zweiten Fahrzeug liegen derzeit nicht vor.

Zeugenaufruf

Laut Polizei liegen bislang keine Hinweise auf das eventuell beschädigte Fahrzeug vor. Der oder die mögliche Geschädigte wird gebeten, sich zur Klärung der Schadensregulierung bei der Polizei Speyer zu melden:

  • Telefon: 06232 / 137-0
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tipps zum Verhalten bei Parkunfällen (Parkrempler)
  • Ruhe bewahren: Fahrzeug sichern, Warnblinker einschalten.
  • Angemessene Zeit warten: Bleiben Sie eine angemessene Zeit an der Unfallstelle, um den Halter zu informieren (nach Polizeiangaben je nach Situation). Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer kann rechtlich nicht genügen.
  • Polizei informieren: Wenn niemand erscheint oder der Halter nicht ermittelt werden kann, melden Sie den Vorfall umgehend der Polizei und dokumentieren Sie Ort, Zeit und Schäden.
  • Beweise sichern: Fotos von Stellung der Fahrzeuge und Schäden machen; mögliche Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
  • Eigene Versicherung informieren: Schaden zeitnah melden und Vorgang schildern.

Hinweis: Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände und die Vorgaben der Polizei.

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