Thomas Anders erweitert erfolgreiche Weinkollektion um alkoholfreien Schaumwein
Fünf Jahre Partnerschaft, vierte Produktinnovatio...

Die wirtschaftspolitische Strategie (WPS) 2020 für Mannheim wurde in der gestrigen Sitzung des Gemeinderats einstimmig beschlossen.
Die aktuell gültige wirtschaftspolitische Strategie, die 2009 durch den Gemeinderat beschlossen und seit 2010 umgesetzt wird, musste nach zehn Jahren überarbeitet und fortgeschrieben werden. Als Grundlage für die Aktualisierung dienten die Evaluierung der bisherigen Strategie, 48 Expertengespräche, strategische Workshops des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung, aber auch Trendscoutings sowie das Leitbild 2030 der Stadt Mannheim. In Folge der Corona-Pandemie und der bisherigen Auswirkungen auf die Wirtschaft wurden zudem vier mögliche Szenarien für den Wirtschaftsstandort Mannheim entwickelt.
Wirtschaftsbürgermeister Grötsch erklärt den Prozess der WPS-Entwicklung: „Die neue wirtschaftspolitische Strategie von 2009 war ein voller Erfolg. Seit der ersten Unternehmensbefragung 2012 können wir eine starke Zufriedenheit der Unternehmen sowohl mit dem Wirtschaftsstandort als auch mit den Leistungen der Wirtschaftsförderung verzeichnen. Dennoch wollen wir uns weiterentwickeln. Eine Fortschreibung der wirtschaftspolitischen Strategie ist somit nur konsequent und in die Zukunft gerichtet.“
Fokus auf neue Wirtschaftsthemen GreenTech, Social Economy und Smart Economy
Als Resultat werden die grundsätzlichen, übergeordneten Ziele der bisherigen Strategie beibehalten und inhaltlich konkretisiert. Diese sind die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, das Halten und Anwerben von Fachkräften und Talenten, die Steigerung der Standortattraktivität sowie die Erhöhung der Anzahl der Gründungen.
Die WPS 2020 ist auf folgende Themen konzentriert:
- Basis stärken mit den inhaltlichen Schwerpunkten Betreuung der Key-Accounts und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gründungsförderung.
- Potenziale entwickeln mit den inhaltlichen Schwerpunkten Gesundheitswirtschaft, Menschen und Kompetenzen, Flächen und Immobilien sowie Standortmarketing.
- Neue Impulse setzen mit den inhaltlichen Schwerpunkten GreenTech, Foresight und Trendscouting, Social Economy und Smart Economy.
GreenTech verbindet die Themen Umwelt, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft. Unter anderem geht es um die Entwicklung und Nutzung von neuen umweltverträglichen Technologien und um Energieeffizienz. Die Wirtschaftsförderung wird auch weiterhin Trendscouting betreiben und die Bedürfnisse des Marktes und der Gesellschaft beobachten und analysieren. Der Begriff Social Economy beschreibt ein Wirtschaftssystem, das sich im Wesentlichen mit Leistungen zum Nutzen der Gesellschaft befasst. Im Zentrum stehen soziale Probleme, insbesondere in der Erbringung von sozialen Dienstleistungen für und mit Menschen. Damit hat das sozialwirtschaftliche Handeln sowohl ökonomische als auch soziale Aspekte. Der Ausgangspunkt bei Smart Economy ist der Gedanke, dass die Wirtschaft aufgrund der Digitalisierung zu einer Smart Economy transformiert wird. Die Wirtschaftsförderung wird daher in Zukunft verstärkt Unternehmen aller Branchen bei der Digitalisierung begleiten und unterstützen.
„Das Team der Wirtschaftsförderung hat in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet. Mit den bisherigen Schwerpunkten unserer Tätigkeiten und deren Weiterentwicklung sowie den neuen Kompetenzfeldern Green Tech und Social Economy wollen wir den Wirtschaftsstandort in die Zukunft begleiten. Mit der Ausrichtung des European Social Economy Summit im kommenden Jahr und der geplanten Entwicklung des Innovationszentrums Green Tech ist es uns bereits heute gelungen, diese Kompetenzfelder mit Leben zu füllen“, betont Christiane Ram, Fachbereichsleiterin Wirtschafts- und Strukturförderung.
17.03.2021 – 01:16
Polizeipräsidium Mannheim

Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Am Dienstag ereignete sich in den späten Abendstunden, gegen 21.20 Uhr, ein Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug auf der Horrenberger Straße (K4173) zwischen dem der L612 und Baiertal. Ein 20-jähriger BMW-Fahrer befuhr die K4173 in Richtung Baiertal, verlor auf regennasser Fahrbahn in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet ins Schleudern. Im weiteren Verlauf kam der Pkw von der Fahrbahn ab, fuhr die angrenzende Böschung hoch, überschlug sich und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der Fahrer, sowie sein 23-jähriger Beifahrer wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Beide wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der 3er BMW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Die Kreisstraße musste für eine Dauer von zwei Stunden voll gesperrt werden. Es kam zu keinen nennenswerten Verkehrsbehinderungen. Die Unfallaufnahme erfolgte durch den Verkehrsdienst Heidelberg. Die Freiwillige Feuerwehr Wiesloch war mit drei Fahrzeugen, der Rettungsdienst mit zwei RTW-Besatzungen und einem Notarzt im Einsatz.
Was für eine tolle Nachricht! Der Iffezheimer Gemeinderat hat gestern Abend, Montag, 15. März 2021, den Weg geebnet für „Baden Galopp“, den neuen Betreiber der Internationalen Galopprennen, auf dem traditionsreichen Rennplatz in Iffezheim bei Baden-Baden.
Die Gemeinde Iffezheim und Bürgermeister Christian Schmid, haben das am heutigen Dienstagmorgen, 16. März 2021, in einer Pressemitteilung veröffentlicht! Darin heißt es:
„Die Tradition lebt weiter“, zeigt sich Bürgermeister Christian Schmid über das positive Votum des Gemeinderates der Gemeinde Iffezheim erleichtert. „Man kann von einem weiteren historischen Moment in der langen Geschichte der Galopprennbahn Iffezheim sprechen. Die Zukunft und Neuausrichtung der Galopprennen in Iffezheim ist geklärt. Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in der angekündigten Sondersitzung am gestrigen Montag, 15. März 2021, den Weg freigemacht und sich für einen Pachtvertrag mit der Initiative „Baden Galopp“ als neuen Betreiber entschieden. Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt. Das Ziel, die Rennen auf unserer Galopprennbahn in Iffezheim zu sichern, ist damit erreicht. Der regionale Bezug der Gesellschaft mit deren Gesellschaftern Peter Gaul und Stephan Buchner, dem lokalen Förderverein mit Martin Kronimus bzw. Peter Werler und der BBAG um Klaus Eulenberger sowie deren primäres Bestreben, die Region wieder verstärkt einzubinden, hat uns überzeugt und letztlich den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben. Wir sind guter Dinge, dass damit die lang ersehnte Kontinuität eintritt. Nach wochenlanger Zeit der Ungewissheit, zahlreichen Gesprächen und harten Verhandlungen können wir endlich aufatmen“ ist Schmid froh.
„Zu Vertragsinhalten bleibe ich meiner bisherigen Linie treu und werde keine Angaben machen“, sagt Schmid. Eines lässt er aber wissen: „es ist unstrittig, dass zum Erhalt der Rennen und dem Betrieb der Rennbahn in Zukunft gewisse Investitionsmaßnahmen notwendig sind. Insoweit wird es wichtig sein, dass der im Vorfeld viel beschworene regionale Schulterschluss erfolgt und wir weitere Unterstützung aus der Region erhalten und Fördermittel fließen.
Der Pachtvertrag über die Galopprennbahn in Iffezheim zwischen der Gemeinde Iffezheim und der Baden Galopp GmbH & Co. KG wird in den nächsten Tagen unterzeichnet. Das Pachtverhältnis soll am 01. April 2021 beginnen, die Durchführung der Großen Woche ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten.
„Unser Dank gilt den Herren Peter Gaul und Stephan Buchner für deren Bereitschaft, die Galopprennbahn in Iffezheim zu betreiben. Ich freue mich auf eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Auch den weiteren Gesellschaftern von „Baden Galopp“, die maßgeblich für den Fortbestand der Rennen mitverantwortlich sind und viel Zeit und Herzblut investiert haben, gilt unser herzliches Dankeschön. Ein persönlicher Dank sage ich auch an meinen Kämmerer Stephan Sax welcher zusammen mit mir über den gesamten Zeitraum das Thema verwaltungsintern begleitet hat, unserem Rechtsanwalt Günter Stüber sowie den Mitgliedern im Gemeinderat für die notwendigen Beschlussfassungen. Zu guter Letzt auch nochmals ein Vergelts Gott an Baden Racing um Dr. Andreas Jacobs und Paul von Schubert sowie insbesondere Geschäftsführerin Jutta Hofmeister und ihrem Team für die gemeinsamen Jahre und das gute Miteinander während dieser Zeit. Trotz der Kündigung war die Kommunikation und der notwendige Informationsfluss auch nach der Vertragslaufzeit gewährleistet, das ist nicht selbstverständlich. Allen anderen Personen, die sich für die Rettung der Galopprennbahn in Iffezheim in der zurückliegenden Zeit eingesetzt haben, sagen wir ebenfalls ausdrücklich Danke“, betont Bürgermeister Christian Schmid und freut sich nunmehr auf den Neustart mit „Baden Galopp“.“
Text und Fotografie: Volker Weßbecher/ FAWpress
Normalerweise nimmt Ellen Cieslik-Strietzel nur selten an Gewinnspielen teil. Als sie bei der Esso-Tankstelle jedoch ein Sparkassen-Rubbellos geschenkt bekommt, gibt sie ihrem Glück spontan eine Chance – und landet einen Volltreffer.
„Ich habe es erst gar nicht glauben können“, eröffnet die Wilhelmsfelderin. Erst als der gewinnbestätigende Anruf von Hans-Jürgen Butschek, Leiter der Sparkassen-Filiale in Schriesheim, erfolgt, ist sie sich sicher: Sie hat per Rubbellos 2 021 Euro gewonnen. Ellen Cieslik-Strietzel gesteht: „Ich hatte das Los schon anderthalb Wochen mit mir in der Tasche herumgetragen.“ Umso größer ist ihre Freude, als sich der vermeintliche Handtaschenwärmer als Goldgrube entpuppt.
Die Sparkassen verlosen gemeinsam mit Esso beim „Tanken mit Karte“-Gewinnspiel bundesweit monatlich Preise. Voraussetzung für die Teilnahme ist es, bei einer teilnehmenden Esso-Station zu tanken und mit Sparkassen-Card oder Kreditkarte zu bezahlen. Die ausgegebenen Rubbellose können dann online auf Gewinne geprüft werden. Vom 1. bis 31. März 2021 gibt es Rasenmähroboter, vom 1. bis 30. April 2021 Soundbars zu gewinnen. Im Januar waren es 2 021 Euro.
Der Geldsegen war keineswegs Ellen Cieslik-Strietzels erster Gewinn. Vor Jahren erhielt sie 500 Deutsche Mark durch das sparkasseneigene PS-Sparen. Auf die Frage, ob sie ein vom Glück verfolgter Mensch sei, scherzt die Wilhelmsfelderin: „Nur, wenn die Sparkasse das Gewinnspiel sponsert!“ Sie ist schon immer Kundin der Sparkasse Rhein Neckar Nord, eröffnete dort auch ihr erstes Girokonto. „Ich habe immer einen guten Ansprechpartner“, verrät die Gewinnerin. Die 2 021 Euro sind auch schon fest verplant: Genutzt wird die Finanzspritze als Sondertilgung um das Eigenheim abzubezahlen.
Doch dies war nicht die einzige Glücksbotschaft, die Hans-Jürgen Butschek in den letzten Wochen überbringen durfte. In seiner Filiale in Schriesheim gab es noch eine weitere glückliche Gewinnerin, die namentlich allerdings nicht genannt werden möchte. Die Sparkassen-Kundin gewann 5 000 Euro beim PS-Sparen.
Auf der Brücke des Glücks hinter der Schriesheimer Sparkassenfiliale (v. l.): Hans-Jürgen Butschek, Ellen Cieslik-Strietzel und ihre Beraterin Svenja Kawohl.

Im Januar überschlugen sich die Ereignisse beim Handball-Drittligisten SG Leutershausen. Die Roten Teufel und Frank Schmitt erklärten, getrennte Wege zu gehen. Wenige Wochen später stand fest: Marc Nagel kommt zurück zur SGL. Der ursprüngliche Plan war es, den Zeitraum der aktuellen Spielzeit in bekannter Konstellation zu Ende zu führen, aber: Alle Beteiligten haben unter Berücksichtigung der neuen Situation entschieden, den Trainerwechsel vorzeitig zu vollziehen. Heißt: Ab dem heutigen Dienstag übernimmt Marc Nagel das Training bei der SG Leutershausen.
“Es passiert nicht mehr viel in der alten Konstellation, die ja nun am Auslaufen wäre. Deswegen haben wir in Abstimmung mit Frank Schmitt beschlossen, die Zeit optimal zu nutzen”, erklärt Mark Wetzel, Sportlicher Leiter der SGL. Die Handballer von der Bergstraße werden in wenigen Wochen an der Qualifikationsrunde zum DHB-Pokal teilnehmen. Diese Spiele unter Wettkampfbedingungen haben mehrere Vorteile. Wetzel: “Marc kann bereits beginnen, dem Team seine Ideen zu vermitteln und lernt die Jungs kennen. Ebenso andersrum, schließlich hatten ihn ja nicht alle als Trainer.”
Die Quali-Runde zum Pokal ist also als ein erstes Stelldichein des neuen Trainers bei der SG Leutershausen. Man nimmt die Pokalrunde ernst und will sich qualifizieren. Das Ziel vor Augen ist nötig, dennoch dient der Wettbewerb auch für beide Seiten dazu, sich kennenzulernen. Die Erwartungshaltung in Leutershausen ist bodenständig. Das Team braucht den Wettkampf, Trainer Marc Nagel die Zeit mit der Mannschaft. Man wird sehen, wie es läuft und bleibt entspannt - Wetzel: “Wir wissen nicht, wann die Vorbereitung stattfinden kann oder in welcher Art und Weise. Ebenso ist noch nicht klar, wann die Saison beginnt. Deswegen beginnt Marc bereits jetzt mit dem Team zu arbeiten.”
Pressemeldung: SG Leutershausen

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Stadt Mannheim erlässt Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas / Notbetreuung weiterhin möglich
1.Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11451/ Zahl der Todesfälle verändert sich durch Nachmeldungen
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 16.03.2021, 16 Uhr, 62 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11451.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim, wobei es sich allerdings nicht um akute Fälle sondern um Nachmeldungen im Rahmen eines Datenabgleichs mit den Daten des Landesgesundheitsamtes handelt. Ein über 80 Jahre alter Mann und eine über 80 Jahre alte Frau waren bereits im Dezember, ein über 70 Jahre alter Mann war im Januar verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 258 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10348 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 845 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
2. Stadt Mannheim erlässt Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas / Notbetreuung weiterhin möglich
In der vergangenen Woche sind in Mannheim in Kindertagesstätten (Kitas) verstärkt Anhäufungen von Corona-Fällen (Cluster) festgestellt worden und hierbei auch gehäuft Mutationen nachgewiesen worden. Die Stadt Mannheim hat daher eine Allgemeinverfügung (AV) erlassen, nach der ab Mittwoch, 17.März bis zum 1. April alle Kitas (die städtischen ebenso wie die der freien Träger geschlossen werden sollen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten werden, allerdings appelliert die Stadt diese nur bei zwingender Notwendigkeit zu nutzen. Die freien Träger sowie der Stadtelternbeirat wurden gestern sofort nach Bekanntwerden der Pläne informiert. Link zur AV, wenn sie vorliegt.
Für die Notbetreuung gelten vorerst die bekannten, vor dem 22. Februar gültigen Vorgaben. Bei zu zahlreicher Nutzung der Notbetreuung, behält sich die Stadt Einschränkungen der Notbetreuungsregelungen vor.
Gemäß der AV können Kinder die Notbetreuung können nutzen, wenn
- deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
- deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
- die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.
Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt über ein Formular, in dem die Eltern den Bedarf einer Notbetreuung für ihr Kind/ihre Kinder für die Dauer einen bestimmten Zeitraums geltend machen. Dieses Formular geben sie bei der Kita ab. Soweit die Eltern in der Vergangenheit bereits eine Arbeitgeberbescheinigung hinsichtlich der Unabkömmlichkeit der Kita vorgelegt haben ist kein erneuter Nachweis zu erbringen. Für alle anderen ist ein solcher Nachweis zu erbringen bzw. kann nachgereicht werden. Formulare und weitere Infos finden sich hier: undefined
Die Regelung umfasst auch die sogenannte „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“, bei der bis mindestens zwei Kindertagespflegepersonen sieben bis neun Kinder zeitgleich betreuen können. Alle anderen Formen der Kindertagespflege sind weiterhin möglich.
Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig.
Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts anderes anordnen, die sich innerhalb der vorausgegangenen zehn Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockenen Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen.
Die Horte bleiben analog zur Schulkindbetreuung weiterhin geöffnet. Für Hortkinder und das Personal besteht Maskenpflicht. Ausgenommen von der Untersagung sind ferner Schulkindergärten an Förderschulen.
Hotline für Eltern
Die Stadt Mannheim hat eine Telefon-Hotline für Eltern eingerichtet. Sie ist unter der Telefonnummer 293 -5656 am Dienstag, 16.3. in der Zeit von 12 bis 15 Uhr, ab 17.3. montags bis freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Grundschulen und Kitas
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Mannheim angesichts der weiteren Öffnung der Grundschulen gestern eine Allgemeinverfügung (AV) erlassen, die heute in Kraft getreten ist. undefined
Für Grundschulen und Kitas sieht diese folgende Regelungen vor:
• Auf dem Schulgelände von Grundschulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft besteht für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einermedizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzesoder -soweit es sich um Schüler*innen handelt – einer medizinischen Maske oder einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulgebäude wie zum Beispiel Unterrichts-und Fachräume, Begegnungsflächen wie Flure, Gänge und Treppenhäuser, Toiletten, Verwaltungsbereich oder Lehrerzimmer und im freien Schulgelände und umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände – also auch den Unterricht.
Davon umfasst sind auch außerunterrichtliche Betreuungsangebote wie Ganztagsbetreuung und verlässliche Grundschule.
Ausnahmen gelten unter anderem während der Pausen im Freien, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt. Darüber hinaus gilt, dass aus wichtigen pädagogischen Gründen oder bei akut auftretenden Beeinträchtigungen unter strenger Einhaltung der übrigen Hygienebestimmungen und insbesondere des Abstandsgebotes vorübergehend auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann. Die Ausnahmen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.
• Im Umkreis von 50 Metern um Schulen im öffentlichen Raum sind Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sowie sonstige Personen über 14 Jahren, die Kinder zu Schule bringen oder von dort abholen, außerhalb der Schulferien montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.
• Erstmals in einer AV geregelt ist die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft für alle Personen mit Ausnahme der betreuten Kinder. Die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Flächen der Einrichtung wie zum Beispiel Gruppenräume, Begegnungsflächen wie Flure, Gänge und Treppenhäuser, Toiletten oder Büroräume und das dazugehörende Freigelände und grundsätzlich die Zeit des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung. Neu ist, dass damit nun auch eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske im direkten Kinderdienst besteht. Ausnahmen gelten für die Beschäftigten, sofern sie sich alleine in einem Raum befinden. Sind mehrere Personen anwesend, gilt – unabhängig des Abstands zu anderen Personen – die Maskenpflicht.
• Zudem sind im Umkreis von 50 Metern um Kindertageseinrichtungen im öffentlichen Raum sind Erzieher*innen und Eltern sowie sonstige Personen über 14 Jahren, die Kinder zur Einrichtung bringen oder von dort abholen, außerhalb der Schließzeiten montags bis freitags von 7.00 bis 18.00 Uhr zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.
Die Allgemeinverfügung ist bis zum 15.04.2021 befristet
Ludwigshafen, den 16. März 2021
Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.
Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.
Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht
Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.
Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.
Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse
Oberbürgermeisterin Steinruck: "Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen"
"Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren", betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. "Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet", ergänzt Steinruck.
Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt
Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am heutigen Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.
Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.
Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419
auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Energiegewinnung durch Photovoltaik – damit will die Stadt Mannheim in Zusammenarbeit mit der MVV Energie AG den Stromverbrauch der Stadtverwaltung bis 2027 vollständig klimaneutral erzeugen. Dafür sollen auf Dachflächen von Liegenschaften der Stadt Mannheim und ihrer Beteiligungsunternehmen sowie auf dafür geeigneten Freiflächen Photovoltaik-Anlagen errichtet und betrieben werden. Somit realisiert die Stadt den nächsten Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele auf lokaler Ebene. „Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des von der Europäischen Kommission ausgerufenen ‚European Green Deals‘ sind nur durch entsprechende Umsetzung auf lokaler Ebene realisierbar. Daher füllen wir als Stadt die europäischen Ziele mit Leben. Mit der nun gefundenen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Mannheim und der MVV erhöhen wir das Tempo in Richtung Klimaneutralität und schaffen zudem die Voraussetzungen für eine ‚smarte‘ Stadt, die sich durch ein Mehr an Ressourceneffizienz auszeichnet“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
Für die nun angestrebte Dekarbonisierung der Stadtverwaltung wird ein sogenanntes Joint Venture – ein Gemeinschaftsunternehmen – der Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH und der MVV Energie AG gegründet, um die Zusammenarbeit auf eine organisational abgesicherte Basis zu stellen. Beide Gesellschafter werden mit jeweils 50 Prozent beteiligt sein, die neue Gesellschaft soll den Namen „sMArt City Mannheim GmbH“ tragen. Ein weiterer Gesellschaftszweck wird die Realisierung der Smart City Ziele der Stadt Mannheim und ihrer Beteiligungen sein. Die Stadt Mannheim setzt sich zum Ziel, eine moderne Smart City Infrastruktur aufzubauen, um die Stadt nachhaltiger zu machen und die Lebensqualität der Bürger weiter zu verbessern. „Smart City“ beschreibt ein ganzheitliches, Sektoren-übergreifendes Entwicklungskonzept, das mit digitalen und verknüpften Anwendungen darauf abzielt, die Lebensqualität für alle zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu steigen. So soll beispielsweise ein intelligentes Mobilitätssystem eine effektive Kombination von Verkehrsträgern ermöglichen und dabei Umweltbelastung, Stauzeiten und Parksuchverkehr reduzieren.
Erster Bürgermeister Christian Specht und der für Digitalisierung zuständige Dezernent hierzu: „Im Zuge der Erweiterung der kommunalen Digitalisierungsstrategie sollen nun in einem zusätzlichen Schritt die Potentiale der Digitalisierung im ‚Konzern‘ Stadt Mannheim, also unter Beteiligung aller kommunalen Beteiligungen, aber auch der Zivilgesellschaft und der Unternehmen strategisch weiterentwickelt werden. Ganz zentral ist dabei die Zusammenarbeit und die Verknüpfung über die verschiedenen Bereiche Verkehr, Energie, Wohnen und Umwelt hinweg. Die Verkehrsmöglichkeiten beeinflussen beispielsweise die Wohnqualität und die Wohnortwahl und haben damit Rückwirkungen auf die gesamte Stadtplanung. Ein weiteres Beispiel: Eine umweltfreundliche Energienutzung im Quartier lässt sich nur durch eine Kombination von Nutzerverhalten, intelligenten Stromsystemen und lokaler Energiegewinnung erreichen. Bei der Verknüpfung all dieser Bereiche zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger helfen uns die digitalen Möglichkeiten – darum geht es bei Smart City.“
Die Smart City Aktivitäten der Stadt Mannheim stellt eine Erweiterung der städtischen Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der städtischen Beteiligungen dar. Der aktuelle Stand der kommunalen Digitalisierungsstrategie und des entsprechenden Maßnahmenkatalogs wurde im Gemeinderat am 16. März vorgelegt. Mittlerweile werden 49 Digitalisierungsmaßnahmen verfolgt und sukzessive umgesetzt. Zu den Zielen der kommunalen Strategie gehört insbesondere, Leistungen der Verwaltung digital verfügbar zu machen, verwaltungsinterne Abläufe effizienter zu gestalten sowie Unternehmen in ihrer digitalen Kooperation zu unterstützen und sie mit der Wissenschaft zu verknüpfen. So sollen beispielsweise durch die Förderung digitaler Start-ups neue digitale Services und Geschäftsmodelle entstehen. Ein großes Handlungsfeld der Verwaltung ist ebenfalls die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das bis Ende 2022 die Möglichkeit einer digitalen Antragsstellung von in einem deutschlandweiten Prozess vorbestimmten Dienstleistungen vorsieht. Darunter fallen auch über 300 kommunal orientierte Leistungen.
Gerade die Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung digitale, rund um die Uhr zur Verfügung stehende Informationen, Dienstleistungen und Beteiligungsmöglichkeiten für ein funktionierendes Gemeinwesen haben können. Dies soll in der Stadt stetig weiter sichtbar werden, so zum Beispiel in der neuen Stadtbibliothek: Hier werden ansprechende digitale Angebote spielerisch erlebbar gemacht und erfahren so im besten Sinne Akzeptanz und Raum in der Gesellschaft.
Nach der Aussetzung der Impfungen mit dem Vakzin des Herstellers Astra-Zeneca hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zwischenzeitlich das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Terminabsagen gelten zunächst bis einschließlich Montag, 22. März, und umfassen lediglich Erstimpfungen, da Zweitimpfungen in Baden-Württemberg mit AstraZeneca noch nicht stattgefunden haben. Termine nach dem 22. März bleiben vorerst bestehen. Auch bereits gebuchte Zweittermine bleiben für die betroffenen Personen reserviert.
„Wichtig ist, dass Personen, deren Termin nun abgesagt werden musste, einen Ersatztermin erhalten. Hierzu hat uns das Land heute Nachmittag über das weitere Vorgehen informiert. Personen, die ab heute, Dienstag (16. März) eine Absage erhalten haben, werden nunmehr in eine Warteliste aufgenommen und erhalten entsprechend nach der Abarbeitung der Warteliste für Personen über 80 Jahren einen Impftermin durch das Callcenter des Landes“, erklärt Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises. Dabei müssen sich die Betroffenen jedoch in Geduld üben: Allein in den drei Impfzentren, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis betreibt, sind knapp 5000 Menschen von diesen Terminabsagen betroffen. „Weiterhin steht uns nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung, sodass nicht direkt jedem, dessen Termin abgesagt wurde, ein neuer Termin vorgeschlagen werden kann“, so Kuss.
Sämtliche Impftermine für den Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna finden wie geplant statt.
Ludwigshafen, den 16. März 2021
Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.
Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.
Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht
Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.
Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.
Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse
Oberbürgermeisterin Steinruck: "Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen"
"Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren", betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. "Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet", ergänzt Steinruck.
Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt
Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am heutigen Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.
Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.
Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Alle, die für morgen, Mittwoch, den 17.03.21, einen Impftermin vereinbart haben, können diesen wahrnehmen. Für die AstraZeneca-Termine kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz. Aktuell wird im Mannheimer Impfzentrum mit Biontec/Pfizer- und Moderna-Impfstoff geimpft. Damit reagiert das Impfzentrum auf die vorsorgliche Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland, die die Bundesregierung nach einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts beschlossen hat.

Das Land Baden-Württemberg hat am Dienstag, 16. März 2021, mitgeteilt, dass die zentrale Impfterminvergabe des Landes über die Hotline 116 117 oder www.impfterminservice.de bis einschließlich Montag, 22. März 2021, pausieren wird. Grund ist der aktuell verfügte Impfstopp für das Vakzin des Herstellers AstraZeneca. Seit Montagnachmittag, 15. März, sind bundesweit Impfungen mit diesem Impfstoff vorerst ausgesetzt. Sämtliche bis einschließlich Montag, 22. März, anstehenden Termine für Impfungen mit AstraZeneca müssen deswegen abgesagt werden. Spätere Termine bleiben zunächst bestehen, teilt das Land mit. Im Heidelberger Kreisimpfzentrum (KIZ) sind rund 2.000 Termine von den Absagen betroffen. Wer bereits gestern vom Kreisimpfzentrum eine Absage für einen AstraZeneca-Termin nach dem 22. März erhalten hat, wird gesondert informiert, dass der Termin vorerst doch stehen bleiben kann. Zudem bleiben sämtliche Impftermine für den Impfstoff von Biontech/Pfizer bestehen.
„Der Impfstopp für AstraZeneca ist eine Vorsichtsmaßnahme. Ich hoffe, dass die nun angesetzten Untersuchungen und Prüfungen helfen werden, die Zweifel auszuräumen. Der dadurch verursachte, deutlich verschärfte Impfstoffmangel und die damit verbundenen Terminabsagen sind sehr frustrierend, für uns genauso wie für die, die eine Absage erhalten“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir werden die stark verminderten Impfstoffmengen jetzt dazu nutzen, die besonders vulnerablen Menschen aus der ersten Priorität vorrangig zu impfen. Deshalb hat die Abarbeitung der Warteliste mit Menschen über 80 und über 65 aus Berufsgruppen aus der ersten Priorität jetzt absoluten Vorrang.“ Die Menschen auf der Warteliste würden direkt durch das Callcenter des Landes informiert, wenn ein Termin für sie verfügbar ist.
Das Land teilt zudem mit: Wer vom heutigen Dienstag (16. März) an eine Absage für einen mit AstraZeneca gebuchten Termin erhält, wird hinter den Menschen aus der ersten Priorität auf eine Warteliste genommen. Sobald die Warteliste der über 80-Jährigen abgearbeitet ist, kommen jene zum Zug, die bereits einen Termin mit AstraZeneca gebucht hatten und deren Termin nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden konnte. Menschen, die hingegen bereits am gestrigen Montag (15. März) eine Absage für einen AstraZeneca-Termin im Zeitraum bis einschließlich 22. März erhalten haben, müssen sich leider um einen erneuten Impftermin bemühen, sobald die Terminbuchung wieder geöffnet ist. Die technischen Voraussetzungen lassen es laut Land leider nicht zu, die Daten der am 15. März abgesagten Termine wiederherzustellen.

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