Rhein Neckar Kreis

POL-MA: Walldorf: Autofahrer prallt mit Notarztwagen auf "Monsterkreuzung" zusammen, vier Leichtverletzte

22.04.2021 – 16:45

Polizeipräsidium Mannheim

Rettung5
Walldorf (ots)

Am Donnerstagnachmittag kam es auf der sogenannten "Monsterkreuzung" zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 39-jährigen Mercedes-Fahrer und einem 33-jährigen Fahrer eines Notarztwagens, der sich gerade auf einer Einsatzfahrt befand.

Der Notarztwagenfahrer war gegen 14.45 Uhr gerade dabei, die Kreuzung von Walldorf in Richtung St. Leon-Rot zu überqueren, als er mit dem Mercedes-Fahrer kollidierte, der aus Richtung Reilingen kam und in Richtung Wiesloch weiterfahren wollte.

Der Notarztwagenfahrer, der Notarzt und ein Mitfahrer im Fond des Ford sowie der Mercedes-Fahrer wurden leicht verletzt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beträgt rund 30.000.- Euro.

Während der Unfallaufnahme, die bis gegen 16.30 Uhr andauerte, gab es geringe Verkehrsbehinderungen im Kreuzungsbereich und den angrenzenden Straßen.

POL-MA: Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis: Europaweiter Speedmarathon - Polizei zieht Bilanz

22.04.2021 – 14:18

Polizeipräsidium Mannheim

PolBW
Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Am Mittwoch, 21. April fand im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Kontrollwoche der europaweite Speed-Marathon statt. Das Polizeipräsidium Mannheim war an der Aktion beteiligt und führte ganztägig an insgesamt 25 Stellen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei kamen sämtliche verfügbare Geschwindigkeitsmessgeräte, z.B. Handlasermessgeräte und Großgeräte, sowie rund 80 Beamte zum Einsatz.

Ziel des sogenannten Speedmarathons ist, die Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Gefahren zu sensibilisieren, aufgrund nichtangepasster oder überhöhter Geschwindigkeit in einen schweren oder gar tödlichen Unfall verwickelt zu werden.

Es wurden insgesamt 8.283 Verkehrsteilnehmer gemessen. Hierbei mussten 855 Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden, was einer Beanstandungsquote von fast 10 Prozent entspricht. Ergebnis der Überschreitungen sind 521 Verwarnungen und 334 Bußgeldverfahren, woraus 56 Fahrverbote resultierten. Der höchste gemessene Wert war 170 km/h bei erlaubten 120 km/h auf der B 39 in Höhe der Ausfahrt Hockenheim-Mitte.

Der überwiegende Teil der Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Mannheim wurde dabei in Form von Anhaltekontrollen durchgeführt, bei denen zu beanstandende Verkehrsteilnehmer unmittelbar mit ihrem Geschwindigkeitsverstoß konfrontiert wurden. Im Gespräch konnte diesen die Problematik Hauptunfallursache nichtangepasste Geschwindigkeit nähergebracht und ins Bewusstsein gerufen werden.

Wie die hohe Zahl von 56 Fahrverboten deutlich zeigt, sind solche Kontrollen dringend erforderlich, daher wird die Polizei auch in Zukunft intensive Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchführen. Diese Kontrollmaßnahmen der Polizei werden hauptsächlich an Örtlichkeiten durchgeführt, an denen sich schwere Unfälle aufgrund nichtangepasster Geschwindigkeit häufen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet.

POL-MA: Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis: Unfall mit kapitalem Hirsch - Seat stark beschädigt

22.04.2021 – 11:28

Polizeipräsidium Mannheim

Polizei
Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Beim Zusammenstoß mit einem kapitalen Hirsch ist ein Auto stark beschädigt und das Tier getötet worden. Am Donnerstagmorgen gegen 2.30 Uhr stellte eine Streife des Polizeireviers Eberbach auf der L 2311, kurz nach dem Ortsausgang in Richtung Gaimühle einen Seat fest, der am rechten Straßenrand abgestellt war. Dieser wies frische Unfallschäden auf, Spuren deuteten auf einen Wildunfall hin. Mehrere Scheiben waren zersplittert und die rechte hintere Tür eingedrückt. Bei Überprüfung der Strecke in Richtung Gaimühle konnte nicht weit entfernt der verendete, ca. 180 kg schwere, Hirsch auf der Straße gefunden werden. Die Ermittlungen nach dem Fahrer dauern derzeit noch an. Der zuständige Jagdpächter kümmerte sich um das Tier.

Silvia Kempf neue Sozialdezernentin beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

„Endlich ist unsere Führungsmannschaft wieder komplett. Herzlich willkommen und auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!“ Mit diesen Worten begrüßte Landrat Stefan Dallinger die neue Dezernentin für Jugend und Soziales beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Silvia Kempf. Sie komplettiert seit dem 1. April die Dezernentenriege, nachdem Dallinger bereits zum 1. Februar Dr. Christopher Leo als neuen Dezernenten für Umwelt und Technik begrüßt hatte. Kempf folgt auf Stefanie Jansen, die als Bürgermeisterin zur Stadt Heidelberg wechselte.

Silvia Kempf, geboren in Miltenberg am Main und seit kurzem wohnhaft in Heidelberg, hat in Mannheim, Passau, Genf und München studiert. Nach der erfolgreich absolvierten zweiten juristischen Staatsprüfung trat sie 2006 als Volljuristin zunächst in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort durchlief sie verschiedene Stationen, unter anderem in der Finanzbehörde (entspricht in der Verwaltungsstruktur Baden-Württembergs dem Finanzministerium), dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie der Justizbehörde bzw. dem Justizministerium. Als Referentin und Projektleiterin war sie im damaligen Amt für Bezirksverwaltung der Finanzbehörde Hamburg unter anderem für die Verwaltungsmodernisierung zuständig.

Auf eigenen Wunsch ließ sich Silvia Kempf 2013 nach Bayern versetzen. In Würzburg war sie zunächst stellvertretende Abteilungsleiterin Polizeiverwaltung und Leiterin des Justiziariats im Polizeipräsidium Unterfranken. In dieser Funktion arbeitete sie auch im Projekt „Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei“ des Bayerischen Innenministeriums bei der Umstellung der Polizeiuniformen von „Grün auf Blau“ mit. Danach war Kempf Abteilungsleiterin der Zentralen Dienste der Staatlichen Museen und Sammlungen in München, bevor sie Ende 2017 in das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wechselte. Dort war sie zuletzt als stellvertretende Referatsleiterin im Referat Recht, Vergabestelle sowie als stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte tätig.

Der Wunsch wieder „näher an den Bürgerinnen und Bürgern zu sein“ sowie persönliche Gründe waren ausschlaggebend für ihre Bewerbung auf die Stelle als Sozialdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, der ihr übrigens aus Studienzeiten und durch hier ansässige Verwandtschaft nicht unbekannt ist. „Mich reizen die gestalterischen Möglichkeiten im Dezernat für Jugend und Soziales, insbesondere auch die Tätigkeit als Führungskraft eines sehr großen Personalkörpers. Durch meine Vorerfahrungen, unter anderem mit Kundenverkehr im Bereich der Grundsicherung und im Polizeibereich, fühle ich mich gut gewappnet für die Herausforderungen, welche der Bereich Jugend und Soziales mit sich bringen kann. Ich möchte einen Beitrag leisten, dass die Verwaltung im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin ein moderner und bestmöglicher Dienstleister ist“, sagt die neue Sozialdezernentin Silvia Kempf.

Ihren Dienstsitz hat die 44-Jährige im Heidelberger Haupthaus des Landratsamtes in der Kurfürstenanlage. Neben dem Sozial- und Jugendamt sind im Dezernat II auch das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung sowie das Versorgungsamt angesiedelt.

DallingerKempfHildebrandt

(Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): 

Landrat Stefan Dallinger (l.) und Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt (r.) mit der neuen Dezernentin für Jugend und Soziales beim Landratsamt, Silvia Kempf. Für das Foto setzte das Trio kurz die FFP-2-Masken ab.

Änderung des Regionalplans Rhein-Neckar: neue Online-Beteiligungsplattform geht an den Start

Metropolregion 

Rhein-Neckar | 20.04.2021

„Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, also unter anderem Gemeinden, Städte, Behörden und Verbände gefragt“, zeigt sich der Leitende Direktor Christoph Trinemeier erfreut, dass das Beteiligungsverfahren für die Änderung des Einheitlichen Regionalplans in den Bereichen Wohnen und Gewerbe nun beginnt. „Zwischen dem 20. April und dem 15. Juni 2021 können Anregungen bzw. Stellungnahmen dabei auch ganz einfach online abgegeben werden“, verweist der Chefplaner zudem auf die neue digitale Beteiligungsplattform.

Seit 2014 ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar nun schon rechtsverbindlich. Er steuert die gesamträumliche Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) mit Hilfe von planerischen Grundsätzen und verbindlichen Zielaussagen, die im Textteil und in Karten festgelegt sind. Um den sich wandelnden Anforderungen an einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiter gerecht werden zu können, sollen nun die Planvorgaben zu Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen aktualisiert und modernisiert werden. Grundlegende Vorgabe ist dabei das Leitziel einer nachhaltigen, d.h. ökologisch tragfähigen, sozial gerechten und ökonomisch effizienten Regionalentwicklung.

Um die breite Öffentlichkeit über die geplanten Änderungen in den Planunterlagen zu informieren und eine möglichst niederschwellige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, hat der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) nun erstmals eine digitale Plattform zur Online-Beteiligung eingerichtet. Über die Online-Plattform können der Textteil des Regionalplans, die Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht heruntergeladen oder direkt im Browser aufgerufen werden. Alle Bürger:innen, die sich zur Regionalplanänderung äußern möchten, können ihre Stellungnahme direkt online verfassen und diese in wenigen Schritten an den VRRN übermitteln.

Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung wird dabei verstärkt auf elektronische Möglichkeiten gesetzt, die einerseits dazu dienen sollen, Planungsverfahren für breite Teile der Bevölkerung transparent und nachvollziehbar zu machen. Zum anderen bietet eine Online-Beteiligungsplattform das Potenzial für eine verkürzte Verfahrensdauer durch eine schnellere Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Stellungnahmen.

Selbstverständlich besteht aber nach wie vor die Möglichkeit auch per Brief oder E-Mail eine Stellungnahme an den Verband Region Rhein-Neckar abzugeben.
Die Online-Beteiligung läuft parallel zur öffentlichen Auslegung in den Stadt- und Kreisverwaltungen und ist von heute, 20. April 2021 bis 15. Juni 2021 unter www.beteiligung-regionalplan.de/vrrn freigeschaltet.

Stadt lobt 1000 Euro Belohnung aus

Hockenheim, 19. April 2021

HockenheimLogoN 

Eingeschlagene Fenster in der Zehntscheune, der Stadthalle und der Pestalozzi-Schule, mit schwarzer Teerfarbe verschmierte Wände und Fenster in der Hartmann-Baumann-Schule, Vandalismus im Gartenschaupark – die Spur der Sachbeschädigungen zieht sich seit Dienstag, 23. März, durch Hockenheim. Diese mutwilligen Beschädigungen an öffentlichem Eigentum müssen ein Ende haben. Die Stadtverwaltung Hockenheim sucht deshalb Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter dieser Sachbeschädigungen geben können.

Dafür lobt sie eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro aus. Personen mit sachdienlichen Hinweisen werden gebeten, Kontakt mit dem Polizeirevier Hockenheim (Telefon 06205 28600, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder der Stadtverwaltung Hockenheim, Stabsstelle OB-Kommunikation, Christian Stalf (Telefon 06205 21-200, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) aufzunehmen.

Klares Zeichen gegen Vandalismus
„Wir möchten mit dem Zeugenaufruf und der Prämie ein klares Zeichen setzen: Wir tolerieren diese Sachbeschädigungen an unseren Gebäuden nicht und werden alles tun, um die Täter zu ermitteln“, erklärt dazu Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Beschädigungen an öffentlichem Eigentum schaden der Gemeinschaft und damit allen. „Dieser Schritt wird nicht der letzte sein, um solche Sachbeschädigungen in der Zukunft zu verhindern“, ergänzt Zeitler.

POL-MA: Schriesheim, Rhein-Neckar-Kreis: Nach Tankstellenüberfall fahndet die Polizei mit Lichtbildern;

21.04.2021 – 15:07

Polizeipräsidium Mannheim

Pressemitteilung Nr. 2

schr

Schriesheim, Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Am Montag, den 05.04.2021 betrat ein bislang unbekannter Täter die ARAL-Filiale in der Römerstraße. Dabei bedrohte er eine Angestellte mit einem Messer und erbeutete so Bargeld. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung gelang dem Täter die Flucht. Wir berichteten bereits am 06.04.2021 über den Fall: undefined

Die Beamten des Kriminalkommissariats Mannheim nahmen noch am Abend die Ermittlungen auf. In diesem Zusammenhang konnten Videoaufnahmen des Tatverdächtigen erlangt werden, die diesen bei der Tatausführung zeigen. Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Hinweise zu dem Gesuchten. Dieser soll ca. 170 cm groß und helle Haut haben. Er sprach deutsch, trug schwarze Schuhe mit goldfarbenem Abschluss an den Versen sowie einen schwarzen Parka mit einer auffälligen Lasche auf der Rückseite. Lichtbilder unter: undefined

Wer Hinweise zu dem Täter oder den auffälligen Bekleidungsstücken geben kann, wird gebeten sich unter dem Hinweistelefon der Kriminalpolizei, Tel.: 0621 174 4444 zu melden.

POL-MA: Bammental/Rhein-Neckar-Kreis: Autofahrerin gerät in Gegenverkehr und wird leicht verletzt - beide Autos Totalschaden

20.04.2021 – 10:52

Polizeipräsidium Mannheim

notarzt
Bammental/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Beim Ausfahren an dem Kreisel Hauptstraße/Ringstraße/Heldenweg ist eine 86-jährige Autofahrerin mit ihrem Mercedes am Montag gegen 10.30 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr geraten und dort frontal mit einem entgegenkommenden 85-jährigen Fahrer eines Opel zusammengestoßen. Die 86-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Nach der medizinischen Erstversorgung durch einen Notarzt wurde sie mit einem Rettungswagen in eine Klinik nach Sinsheim gebracht. An beiden Autos entstand wirtschaftlicher Totalschaden, der Gesamtschaden wird auf über 10.000 Euro beziffert.

Regelungen der Landes-Notbremse treten im Rhein-Neckar-Kreis ab Mittwoch, 21. April, in Kraft

 

RNKneu

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Da im Rhein-Neckar-Kreis die Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin überschritten wird, greift die in der Corona-Verordnung geregelte „Notbremse“. Das Feststellen des Überschreitens hat das Gesundheitsamt am heutigen Montag, 19. April, auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Da die Rechtsfolgen laut CoronaVO am zweiten Werktag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung eintreten, greifen die verschärften Regelungen kreisweit also ab Mittwoch, 21. April – bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Folgende Regelungen gelten im Rhein-Neckar-Kreis ab Mittwoch, 21. April:

• Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit)
• Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden.
• Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen und einer verschärften Personenbeschränkung auf der Verkaufsfläche geöffnet.
• Geschlossen sind Bau- und Raiffeisenmärkte. Gartenmärkte bleiben offen.
• Sonstiger Einzelhandel darf weiterhin nur „Click & Collect“ anbieten. Lieferdienste bleiben möglich.
• Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten bleiben geschlossen.
• Sport darf nach wie vor im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
• Der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegen oder ähnlichen Einrichtungen bleibt untersagt, ebenso wie der Betrieb von Sonnenstudios.
• Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht ab Mittwoch, 21. April, den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion. Kostenlose Bürgertests können hierfür verwendet werden.
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen weiterhin nur Online-Unterricht anbieten.

Für Schulen gilt grundsätzlich:

• Für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
• Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
• In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
• Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
• Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.

Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen sind die Daten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Bundesumweltministerium fördert neue Radwege im Rhein-Neckar-Kreis mit 350.000 Euro Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt Klimaschutz-Zertifikat an Landrat Stefan Dallinger

RNKneu
Die Lücke im Radwegenetz zwischen Heddesheim und Muckensturm ist geschlossen. Bis Sommer letzten Jahres wurde in zweijährigen Bauarbeiten im Rhein-Neckar-Kreis die Infrastruktur für das klimafreundliche Fahrrad deutlich verbessert. Das Bundesumweltministerium hat sich mit rund 350.000 Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) an den Gesamtkosten von 900.000 Euro beteiligt. Mit dem Lückenschluss sollen der Fahrradanteil am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht und die Treibhausgasemissionen verringert werden. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat heute dem Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, ein Klimaschutz-Zertifikat über diese Treibhausgaseinsparungen überreicht.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimaschutz und Verkehrswende gehen Hand in Hand. Und wer aufs Rad umsteigt, schützt das Klima und tut etwas für seine Gesundheit. Es liegt daher an der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern das Umsatteln zu erleichtern und eine nachhaltige Radinfrastruktur zu schaffen. Deshalb fördern wir lokale Projekte noch stärker als bisher und nehmen dafür zusätzliches Geld in die Hand. Ich freue mich sehr, dass der Rhein-Neckar-Kreis die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative genutzt hat, um in eine sichere und klimafreundliche Radverkehrsinfrastruktur zu investieren.“
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs im Rhein-Neckar-Kreis wurden von August 2018 bis Juli 2020 umgesetzt. Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,23 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.
Die Sanierung von Radwegen wird ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms sind die Förderbedingungen erheblich verbessert worden, indem Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert. Die verbesserten Förderbedingungen gelten noch bis Ende dieses Jahres. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.
Bundesumweltministerium fördert neue Radwege im Rhein-Neckar-Kreis mit 350.000 Euro
Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt Klimaschutz-Zertifikat an Landrat Stefan Dallinger
Die Lücke im Radwegenetz zwischen Heddesheim und Muckensturm ist geschlossen. Bis Sommer letzten Jahres wurde in zweijährigen Bauarbeiten im Rhein-Neckar-Kreis die Infrastruktur für das klimafreundliche Fahrrad deutlich verbessert. Das Bundesumweltministerium hat sich mit rund 350.000 Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) an den Gesamtkosten von 900.000 Euro beteiligt. Mit dem Lückenschluss sollen der Fahrradanteil am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht und die Treibhausgasemissionen verringert werden. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat heute dem Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, ein Klimaschutz-Zertifikat über diese Treibhausgaseinsparungen überreicht.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimaschutz und Verkehrswende gehen Hand in Hand. Und wer aufs Rad umsteigt, schützt das Klima und tut etwas für seine Gesundheit. Es liegt daher an der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern das Umsatteln zu erleichtern und eine nachhaltige Radinfrastruktur zu schaffen. Deshalb fördern wir lokale Projekte noch stärker als bisher und nehmen dafür zusätzliches Geld in die Hand. Ich freue mich sehr, dass der Rhein-Neckar-Kreis die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative genutzt hat, um in eine sichere und klimafreundliche Radverkehrsinfrastruktur zu investieren.“
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs im Rhein-Neckar-Kreis wurden von August 2018 bis Juli 2020 umgesetzt. Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,23 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.
Die Sanierung von Radwegen wird ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms sind die Förderbedingungen erheblich verbessert worden, indem Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert. Die verbesserten Förderbedingungen gelten noch bis Ende dieses Jahres. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Führerschein-Umtausch: Grauer oder rosa „Lappen“ verliert bald seine Gültigkeit

RNKneu

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Wie die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises informieren, kann der Umtausch grundsätzlich jederzeit erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Führerscheins (sog. Papierführerschein) den Umtausch beantragen.

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Für alle vor 1953 geborenen Fahrerlaubnisinhaber gilt eine großzügige Umtauschfrist bis zum 19.01.2033.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?
Damit der Umtausch durchgeführt werden kann, bedarf es einer persönlichen Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises sind dies die Fahrerlaubnisbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
• Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
• „alter“ Führerschein
• aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das dauert ca. 2 - 3 Wochen. Er wird dann direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

POL-MA: Verstoß gegen eine bestehende Quarantäneverfügung

18.04.2021 – 08:37

Polizeipräsidium Mannheim

Polb
Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Am 17.04.2021 gegen 17 Uhr meldete ein Anwohner, dass sich sein 42-jähriger Nachbar mit seinen zwei Kindern vor dem Haus aufhält, obwohl ihm dies durch die Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes untersagt sei. Durch die Kollegen des Polizeireviers Eberbach konnte der Herr mit seinen Kindern vor der Wohnaschrift angetroffen werden. Gemäß der Quarantäneverfügung ist dem 42-jährigen Mann der Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt. Er wurde durch die eingesetzten Kräfte zurück in seine Wohnung gewiesen. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz folgt.

POL-MA: St. Leon-Rot/BAB 5: Verkehrsunfall auf der A 5 -

20.04.2021 – 15:28

Polizeipräsidium Mannheim

autobSperr

Pressemeldung Nr. 2
St. Leon-Rot/BAB 5 (ots)

Zwei verletzte Beteiligte, davon einer schwer, und erheblicher Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Dienstagmittag auf der A 5 zwischen der Anschlussstelle Kronau und dem Autobahnkreuz Walldorf. Ein 43-jähriger Mann war gegen 13 Uhr mit seinem Sattelzug auf der A 5 in Richtung Frankfurt unterwegs. Kurz nach der Anschlussstelle Kronau musste er staubedingt abbremsen. Der nachfolgende 60-jährige Lkw-Fahrer realisierte dies zu spät und fuhr dem Sattelzug auf. Dabei zog sich der Fahrer des Lkw schwere Verletzungen zu, er musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Auch der Sattelzugfahrer erlitt Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Über Art und Schwere der Verletzungen liegen keine näheren Informationen vor.

Der Lastwagen des 60-Jährigen war so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste, der Sattelzug war noch fahrbereit und wurde durch einen Ersatzfahrer von der Unfallstelle abgeholt. Der Sachschaden wird auf rund 25.000 Euro geschätzt.

Während der Unfallaufnahme waren der rechte und mittlere Fahrstreifen gesperrt, zur Landung des Rettungshubschraubers musste die Fahrbahn in Richtung Frankfurt vorübergehend voll gesperrt werden. Zwischenzeitlich hatte sich ein Rückstau von bis zu acht Kilometern Länge gebildet.

Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf war zur Unterstützung an der Unfallstelle eingesetzt. Die Aufräum- und Reinigungsarbeiten dauern noch an. Derzeit ist die rechte Fahrspur noch gesperrt.

POL-MA: Gem. Dielheim: Unfall auf A 6 mit mehreren Fahrzeugen; Verursacher eingenickt; eine Verletzte; Autobahn rund zwei Stunden voll gesperrt

20.04.2021 – 09:41

Polizeipräsidium Mannheim

autobSperr
Gem. Dielheim (ots)

Am späten Montagabend kam es auf der A 6 zwischen den Anschlussstellen Wiesloch/Rauenberg und Sinsheim zu einem Verkehrsunfall, an dem vier Fahrzeuge beteiligt waren. Eine Person wurde verletzt.

Ein 69-jähriger VW-Fahrer war gegen 23.20 Uhr in Richtung Heilbronn unterwegs, als er nach ersten Erkenntnissen am Steuer einnickte und nach rechts in die Leitplanken prallte. Sein Fahrzeug schleuderte daraufhin an links und blieb total beschädigt auf dem linken Fahrstreifen, quer zur Fahrbahn stehen.

Während ein nachfolgendes Fahrzeug lediglich über Trümmerteile fuhr und gering beschädigt wurde, erkannte eine 53-jährige Audi-Fahrerin die Situation in der Dunkelheit zu spät und kollidiert mit dem Verursacherfahrzeug. Das Fahrzeug der 53-Jährigen schleuderte nach dem Aufprall nach rechts und kollidierte dort noch leicht mit einem weiteren, langsam vorbeifahrenden Fahrzeug. Die 53-Jährige wurde dabei leicht verletzt und mit einem Rettungswagen zur Untersuchung in eine Klinik transportiert. Der Verursacher blieb unverletzt.

Die A6 war in Richtung Heilbronn für rund zwei Stunden voll gesperrt. Der Rückstau betrug in der Spitze rund sechs Kilometer. Gegen 1.20 Uhr am Dienstagmorgen wurde ein Fahrstreifen zunächst wieder freigegeben.

Der VW und der Audi mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden dürfte weit über 10.000.- Euro liegen.

Bei der Überprüfung des Verursachers stellte sich heraus, dass der 69-Jährige, der aus dem Landkreis Esslingen stammt, keinen Führerschein besaß.

Die Feuerwehr Wiesloch war mit über 20 Einsatzkräften an der Unfallstelle. Zu ihren Aufgaben gehörten die Absicherung und Ausleuchten und der Unfallstelle sowie die Reinigung der Fahrbahn.

Gegen 2.30 Uhr war die A6 in Richtung Heilbronn wieder frei befahrbar.

POL-MA: Heidelberg/Weinheim/Mannheim: Mehrere Corona-Partys aufgelöst Heidelberg/Weinheim/Mannheim (ots)

17.04.2021 – 17:34

Polizeipräsidium Mannheim

PolBW

Am Freitagnachmittag und in der Nacht von Freitag auf Samstag mussten Polizeibeamte insgesamt vier Corona-Partys in Heidelberg (2), Weinheim und Mannheim auflösen.

Gegen 23.40 Uhr im Oberen Gaisbergweg und gegen 0.40 Uhr in der Kirchstraße wurde so lautstark gefeiert, dass sich mehrere Anwohner beschwerten. Im ersten Fall wurden sieben Personen aus sechs Haushalten im Alter von 18-22 Jahren angetroffen, im zweiten Fall fünf Personen aus vier Haushalten im Alter von 15-48 Jahren.

In einer Wanderhütte im Waldgebiet von Weinheim, nahe des Weihertalbrunnens, feierte am späten Freitagabend eine größere Anzahl von Jugendlichen eine Party, dessen Lärm, durch laute Musik verursacht, bis hinunter in die Müllheimer Talstraße reichte. Beim Erblicken der über die Waldwege anfahrenden beiden Streifen, flüchtete ein Großteil der Jugendlichen in den Wald. Um ihre Sachen zu holen, kamen später einige von ihnen wieder zur Hütte zurück. Sechs von ihnen im Alter von 15-16 Jahre werden nun eine Anzeige erhalten. Mehrere Rucksäcke und persönliche Gegenstände wurden sichergestellt und können nun von den noch nicht bekannten jungen Partygängern, die im Wald verschwunden blieben, beim Polizeirevier in Weinheim abgeholt werden.

Am Freitagnachmittag wurde eine Feier in der Böckstraße in Mannheim beendet, an der insgesamt 26 Personen, elf Erwachsene und 15 Kinder teilnahmen. Kurz nach 16 Uhr hatten sämtliche Gäste die Wohnung verlassen. Alle Personen werden auch hier angezeigt.