DEHOGA Stuttgart: Neujahrsempfang 2026
DEHOGA Stuttgart: Neujahrsempfang 2026 Mit seinem Neujahrsempfang am 26.01.2026 hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Stuttgart das...
Heidelberg: Tiger-Nachwuchs im Zoo gesund und munter
Heidelberg: Tiger-Nachwuchs im Zoo gesund und munter Rund zwei Monate nach der Geburt wurden die beiden Sumatra-Tiger im Zoo Heidelberg erstmals tier...
Mannheim: Technologiesprung: Noch längere Laufzeit für den Herzschrittmacher
Mannheim: Technologiesprung: Noch längere Laufzeit für den Herzschrittmacher Als eine der ersten Kliniken in Europa und erste Klinik in Deutschland h...
Rhein-Neckar-Kreis: „Im Süden ganz oben“ – Starker Auftritt auf der CMT in Stuttgart
Rhein-Neckar-Kreis: „Im Süden ganz oben“ – Starker Auftritt auf der CMT in Stuttgart Der Rhein-Neckar-Kreis präsentiert sich gemeinsam mit Partnerreg...
Speyer: Emissionsfrei, leise und komfortabel – Stadtbusverkehr vollständig elektrisch
Speyer: Emissionsfrei, leise und komfortabel – Stadtbusverkehr vollständig elektrisch Einen Monat nach dem Start der neuen E-Bus-Flotte hat die Stadt...
Ludwigshafen-Friesenheim: Fahrtraining auf Parkplatz endet mit Strafanzeige

Ludwigshafen-Friesenheim: Fahrtraining auf Parkplatz endet mit Strafanzeige

Ludwigshafen-Friesenheim: Fahrtraining auf Parkplatz endet mit Strafanzeige

Eine 18-Jährige übte am Freitagabend auf dem Parkplatz der Friedrich-Ebert-Halle das Autofahren – ohne Führerschein. Nun drohen ihr und ihrem Vater strafrechtliche Konsequenzen.

Polizeimeldung vom 18.10.2025, 10:13 Uhr – Am Freitagabend, 17.10.2025, gegen 17:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 auf dem Parkplatz der Friedrich-Ebert-Halle in Friesenheim einen PKW. Dabei stellten sie fest, dass die 18-jährige Fahrerin aus Ludwigshafen keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die junge Frau und ihr 52-jähriger Vater erklärten, sie hätten dort lediglich „Fahrübungen“ durchführen wollen.

Wie die Polizei mitteilt, wurde gegen die 18-Jährige ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Vater muss sich strafrechtlich verantworten – ihm wird das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Beide erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. (Quelle: laut Polizei / Polizeipräsidium Rheinpfalz)

Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrtrainings mit privaten Fahrzeugen nur auf nicht öffentlichen Übungsplätzen erlaubt sind. Öffentliche Parkplätze – auch wenn sie zeitweise leer sind – zählen rechtlich zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegen somit der Straßenverkehrsordnung.

Wissenswert: Wo Fahranfänger legal üben dürfen
• Fahrübungen sind nur auf zugelassenen Verkehrsübungsplätzen erlaubt – meist betreut durch Verkehrswachten oder Fahrschulen.
• Diese Plätze gelten nicht als öffentlicher Verkehrsraum und sind speziell gesichert.
• Das Üben auf öffentlichen Parkplätzen, Firmengeländen oder Supermarktflächen ist verboten, sofern sie frei zugänglich sind.
• Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG – mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen.
• Eltern oder Halter, die das Fahren zulassen, machen sich ebenfalls strafbar.
• Informationen zu Fahrschulen und Übungsplätzen bietet die Deutsche Verkehrswacht oder der ADAC.

Ratgeber & Gesundheit

Sport

Events