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Ludwigshafen-Friesenheim: Fahrtraining auf Parkplatz endet mit Strafanzeige

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Eine 18-Jährige übte am Freitagabend auf dem Parkplatz der Friedrich-Ebert-Halle das Autofahren – ohne Führerschein. Nun drohen ihr und ihrem Vater strafrechtliche Konsequenzen.

Polizeimeldung vom 18.10.2025, 10:13 Uhr – Am Freitagabend, 17.10.2025, gegen 17:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 auf dem Parkplatz der Friedrich-Ebert-Halle in Friesenheim einen PKW. Dabei stellten sie fest, dass die 18-jährige Fahrerin aus Ludwigshafen keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die junge Frau und ihr 52-jähriger Vater erklärten, sie hätten dort lediglich „Fahrübungen“ durchführen wollen.

Wie die Polizei mitteilt, wurde gegen die 18-Jährige ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Vater muss sich strafrechtlich verantworten – ihm wird das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Beide erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. (Quelle: laut Polizei / Polizeipräsidium Rheinpfalz)

Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrtrainings mit privaten Fahrzeugen nur auf nicht öffentlichen Übungsplätzen erlaubt sind. Öffentliche Parkplätze – auch wenn sie zeitweise leer sind – zählen rechtlich zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegen somit der Straßenverkehrsordnung.

Wissenswert: Wo Fahranfänger legal üben dürfen
• Fahrübungen sind nur auf zugelassenen Verkehrsübungsplätzen erlaubt – meist betreut durch Verkehrswachten oder Fahrschulen.
• Diese Plätze gelten nicht als öffentlicher Verkehrsraum und sind speziell gesichert.
• Das Üben auf öffentlichen Parkplätzen, Firmengeländen oder Supermarktflächen ist verboten, sofern sie frei zugänglich sind.
• Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG – mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen.
• Eltern oder Halter, die das Fahren zulassen, machen sich ebenfalls strafbar.
• Informationen zu Fahrschulen und Übungsplätzen bietet die Deutsche Verkehrswacht oder der ADAC.

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