Sie haben gewonnen! – Gemeine Gewinnspiel-Abzockmaschen
Eine teure Kaffeemaschine, ein 500 Euro-Gutschein oder ein fettes Preisgeld in nur 60 Minuten – wäre das nichts? So oder ähnlich werben dubiose Gewinnspiel-Anbieter im Netz, auf Social Media oder am Telefon. Klingt zu schön um wahr zu sein, oder? Dieser Meinung ist auch das Juristen-Team des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) und klärt über dreiste Gewinnspiel-Maschen auf.
In ihrem Beratungsalltag begegnen den Verbraucherschützern eine Vielzahl fragwürdiger Gewinnspiel-Angebote. Häufig sitzen die Verantwortlichen dafür in einem anderen EU-Land. Einige gängige Beispiele für Fake-Verlosungen fassen wir hier zusammen:
Teure Abofalle statt Gewinn
Auf Facebook wird ein teurer Kaffee-Vollautomat als Gewinn angeboten – für nur 1,95 Euro! Mit einem Klick auf den Link kommen Interessierte auf die gefälschte Seite eines bekannten Elektrohändlers. Unter dem Vorwand ein „Los“ zu kaufen, müssen sie ihre Kreditkartendaten angeben. Was sie jedoch nicht wissen: In Wahrheit bekommen die Verbraucher keine Kaffeemaschine. Sie schließen ein kurzes Probe-Abo für eine Online-Spieleplattform eines zyprischen Unternehmens ab. Dieses verlängert sich automatisch in ein teures Monats-Abo. Die Info dazu steht kaum lesbar auf der Webseite.
Verlosung oder doch Phishing?
Ähnlich wie im vorherigen Beispiel lockt eine vermeintlich seriöse E-Mail eines französischen Online-Händlers mit einem Gutschein oder Sportartikeln als Gewinn. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Verbraucher eine Online-Umfrage beantworten und ihre Daten (Telefonnummer, Email-Adresse) eingeben. Manchmal wird auch eine angebliche Gebühr für den Versand der Ware von 3 Euro per Kreditkarte verlangt. Vorsicht Identitätsdiebstahl! Wer sich darauf einlässt, riskiert, seine Daten preiszugeben.
Als Gewinnspiel getarnter Betrug
Fake-Profile auf Instagram winken mit dem schnellen Geld. Dafür sollen Teilnehmer dem Account folgen und per WhatsApp ein bestimmtes Codewort, zum Beispiel „Giveaway“ senden. Daraufhin werden sie aufgefordert per PayPal (Freunde & Familie) 100 bis 400 Euro zu senden. Angeblich erhalten die Verbraucher den doppelten Betrag ihres Einsatzes innerhalb einer Stunde zurück. Doch Fehlanzeige – der Kontakt bricht ab und das Geld ist weg.
Gewinne an eine Gegenleistung gekoppelt
Die Gewinnspiel-Angebote erreichen Verbraucher auf sehr unterschiedliche Weise. „Mal ist es ein Posting auf einer Social-Media-Plattform, mal eine E-Mail, manchmal kontaktieren die Anbieter die Betroffenen auch auf klassischem Wege per Telefon oder Brief“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland.
Eines haben sie jedoch fast immer gemein: „Um den Gewinn zu erhalten, müssen Verbraucher eine Art Gegenleistung erbringen“, sagt Wojtal. Meist in Form eines Geldbetrages. Den Gewinn, also die versprochene Kaffeemaschine, das Preisgeld oder den Gutschein, sehen die vermeintlichen Glückspilze wahrscheinlich nie. Im Gegenteil, oft zahlen Betroffene auch noch drauf – mit einem teuren Abo oder ihren persönlichen Daten (zum Beispiel von der Kreditkarte). Schlimmstenfalls sind die bezahlten Beträge ganz verloren.
Woran erkennt man Fake-Gewinnspiele?
Woher weiß man aber, ob ein Gewinnspiel echt ist oder nicht? Hier raten die Verbraucherschützer: Genau hinsehen und den Veranstalter des Gewinnspiels überprüfen. „Existiert eine Profilseite zum Beispiel auf Facebook oder Instagram erst seit kurzer Zeit? Dann spricht das für einen Fake“, sagt Karolina Wojtal.
Hinweise auf gefakte Verlosungen:
• Profilseite existiert erst seit kurzer Zeit und hat kaum Beiträge auf der Social-Media-Plattform.
• Das Profil hat keinen blauen Verifizierungshaken.
• Dubiose Absenderadresse der E-Mail
• Fehlendes Impressum oder fehlende Kontaktdaten des Unternehmens
• Keine Teilnahmebedingungen
• Unrealistisch hohe und angeblich sichere Gewinne werden versprochen.
• Zeitdruck („Nur 24 Stunden!“)
• Sie müssen Geld überweisen oder Ihre Kreditkartendaten angeben.
Wo gibt’s Hilfe?
Sind Sie auf ein Fake-Gewinnspiel hereingefallen und haben nun einen teuren Abo-Vertrag? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berät Verbraucher bei Problemen mit Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos.
Im Falle eines Betrugs melden Sie den Fall der Polizei und erstatten Sie eine Strafanzeige.