Rhein-Neckar-Kreis
Pflichtumtausch alter Führerscheine – Fristen laufen bis 2033

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren schrittweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer zu spät ist, riskiert ein Verwarngeld.
Nach der ersten Welle beim Pflichtumtausch von Papierführerscheinen sind nun die Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum an der Reihe. Bis spätestens 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt sein. Die neuen Dokumente sind jeweils 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen – es geht lediglich um den Austausch des Dokuments.
Warum der Umtausch?
Die Befristung soll Fälschungen erschweren, da Foto und Personendaten regelmäßig erneuert werden. Wer den Umtausch versäumt, muss mit einem Verwarngeld bei Polizeikontrollen rechnen.
Stufenplan für Kartenführerscheine
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr als Grundlage:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Das Ausstellungsdatum finden Bürgerinnen und Bürger auf der Führerschein-Vorderseite im Feld 4a.
So funktioniert der Umtausch
Für den Pflichtumtausch ist ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle nötig. Im Rhein-Neckar-Kreis sind dies die Standorte Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. Termine lassen sich unkompliziert online vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Papierform)
Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und direkt zugestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt rund 2 bis 3 Wochen. Die Kosten liegen bei 32,90 Euro inklusive Versand.
• Prüfen Sie das Ausstellungsdatum (Feld 4a) frühzeitig.
• Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin – die Nachfrage steigt vor Ablauf der Fristen stark.
• Achten Sie auf ein korrektes biometrisches Passfoto in Papierform.
• Planen Sie die Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen ein.
• Fahren Sie mit abgelaufenem Führerschein, droht ein Verwarngeld – die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den Informationen der Fahrerlaubnisstellen im Rhein-Neckar-Kreis. Bundesweit gelten die gleichen Umtauschfristen nach EU-Vorgaben.
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